
Der Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) ist die gesetzliche Grundlage für das gewerbliche Bewachen fremden Lebens und Eigentums. Gleich ob selbständige Tätigkeiten im Bewachungs- und Sicherheitsgewerbe oder Tätigkeiten in Form eines Anstellungsverhältnisses, beides unterliegt den Regelungen dieses Paragraphen und der Bewachungsverordnung.
Vorraussetzungen
Für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind Volljährigkeit, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie ein eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis erforderlich.
Zielsetzung Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert. Um im Wachgewerbe tätig zu sein müssen Sie eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung nach §34a ablegen.
Inhalt Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Gewerberecht Datenschutzrecht Strafrecht Bürgerliches Recht Umgang mit Waffen Unfallverhütungsvorschriften Sicherheitstechnik Brandschutz Umgang mit Menschen
Zielsetzung Die Bewachungserlaubnis bezeichnet in Deutschland die behördliche Erlaubnis, gewerblich fremdes Leben oder Eigentum zu bewachen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird entweder die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert. Um im Wachgewerbe tätig zu sein müssen Sie eine Unterrichtung oder eine Sachkundeprüfung nach §34a ablegen.
Inhalt Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Gewerberecht Datenschutzrecht Strafrecht Bürgerliches Recht Umgang mit Waffen Unfallverhütungsvorschriften Sicherheitstechnik Brandschutz Umgang mit Menschen