Sachkunde

Der Paragraph 34a Gewerbeordnung bildet zusammen mit der Bewachungsverordnung die gesetzliche Grundlage für eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Bewachungsgewerbe. Mit dieser gesetzlichen Regelung soll sichergestellt werden, dass Personen, die die Verantwortung für die Sicherheit fremden Lebens und Eigentums tragen, im behördlichen Sinn zuverlässig sind und sich für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe persönlich und fachlich eignen.

Wenn Sie die Arbeit im Bewachungsgewerbe anstreben, müssen Sie, je nach Art der angestrebten Tätigkeit, entweder erfolgreich an der Unterrichtung nach § 34a GewO teilnehmen oder die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (umgangssprachlich auch “der kleine oder große 34a-Schein”) bestehen.

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